Cursor bewegen für Panorama-Ansicht

LG-Areal: Die Bevölkerung wird mit einbezogen

28.09.2020

Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Landis&Gyr-Areal? Jetzt liegt der Ball bei der Allgemeinheit. Sie ist eingeladen, die eingereichten Städtebaukonzepte zu besichtigen und sich zur zukünftigen Nutzung des Geländes zu äussern.

Aufgrund seiner Grösse und prominenten Lage hat das LG-Areal eine zentrale Bedeutung für die städtebauliche Wahrnehmung und den urbanen Charakter von Zug. Wo früher Stromzähler für die ganze Welt produziert wurden, soll ein attraktiver und lebendiger Stadtteil mit einer überzeugenden architektonischen Gestaltung entstehen.

Ausstellung der eingereichten Städtebaukonzepte

Nun werden die Pläne für das Areal konkreter: Die fünf Grundeigentümer, zu denen auch die Alfred Müller AG gehört, verfolgen in Zukunft das entwickelte Städtebaukonzept von Christian Salewski & Simon Kretz Architekten. Sie gehen als Sieger aus dem öffentlich ausgeschriebenen Studienverfahren hervor. Alle in diesem Rahmen eingereichten Konzepte werden vom 25. September bis am 9. Oktober 2020 in einer Ausstellung an der Gartenstrasse 2a in Zug gezeigt. Sie ist von Montag bis Freitag zwischen 16.00 Uhr und 20.00 Uhr geöffnet.

Mitwirkung auf zwei verschiedenen Ebenen

Auch hinsichtlich der Nutzungsplanung, die es in einem nächsten Schritt zu erarbeiten gilt, involviert die Trägerschaft des LG-Areal die Bevölkerung. Einerseits waren am 24. September 2020 Vertreterinnen und Vertreter aus allen Gesellschaftssegmenten von Stadt und Kanton zur Mitwirkungsveranstaltung eingeladen. Die Teilnehmenden diskutierten die Fragen, wie das Gebiet an zentraler und bestens erschlossener Lage attraktiv gestaltet und zukünftig belebt werden soll. Andererseits sind die Einwohner eingeladen, vom 2.- 23. Oktober 2020 an der ePartizipation unter www.lg-zug.ch/mitreden teilzunehmen und ihre Meinung zur Nutzungsgestaltung abzugeben. Die Ergebnisse sowohl aus der Veranstaltung als auch aus der Befragung werden in die weitere Bearbeitung des Nutzungskonzeptes durch die verantwortlichen Grundeigentümer einfliessen.

 

Weitere Informationen: www.lg-zug.ch